Ab Montag, den 23.03.2020 gilt:
- Jede Person, die eine Bescheinigung zur Unabkömmlichkeit nachweist, kann Betreuung in Anspruch nehmen, wenn die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. Es reicht damit, wenn ein Elternteil eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt. Alleinerziehende benötigen eine Arbeitgeberbescheinigung.
- Einen Betreuungsanspruch haben auch die Eltern, die keinen Betreuungsvertrag haben. In diesem Fall wenden die Eltern sich ans Jugendamt.
- Bei Bedarf für Wochenendbetreuung wenden Sie sich bitte an die Kita-Leitung. Der Träger wird in diesem Fall Kontakt zum Jugendamt aufnehmen und die Genehmigung klären.
Die Leitung der Kindertagesstätte Sonnenschein ist weiterhin unter der Telefonnummer 02962 800-2660 erreichbar.
Über alle Entwicklungen und Neuigkeiten wird hier auf der Internetseite des Josefsheims Bigge informiert.