Das Land NRW hat seinerseits bereits einen entsprechenden Erlass sowie weitere Informationen veröffentlicht. Für den Bereich der Behindertenhilfe gilt Folgendes:
Besuche, die nicht der medizinischen oder pflegerischen Versorgung der Bewohner dienen oder nicht aus Rechtsgründen erforderlich sind, sind untersagt. Das bedeutet, dass damit Besuche im Josefsheim ab sofort und bis auf weiteres untersagt sind.