Josefsheim, Bigge

Zum 01. April 2011 wurde unter Vorgabe der deutschen Bischofskonferenz eine Präventionsordnung (kurz: PrävO) für das Erzbistum Paderborn, zu dem auch das Josefsheim als Einrichtung gehört, erstellt. Diese wurde zum 01. Mai 2014 erneuert und ist gleichzeitig in Kraft getreten.
Die Präventionsordnung schreibt unterschiedliche Maßnahmen zur Vorbeugung von sexualisierter Gewalt gegenüber Mitarbeitenden und Leistungsnehmenden vor. Das übergeordnete Ziel ist die Erstellung eines Institutionellen Schutzkonzeptes (ISK). Dieses gilt als verbindliche Grundlage für alle kirchlichen Rechtsträger – also auch für das Josefsheim.
Unser Institutionelles Schutzkonzept für die Josefsheim gGmbH und die duplio gGmbH hat eine Arbeitsgruppe aus unterschiedlichen Fachdisziplinen erstellt. Sie finden es (ohne Anhänge) hier zum Download.