Was ist das Budget für Arbeit?
Das Budget für Arbeit (BfA) nach § 61 SGB IX ist ein innovatives Fördermittel, das es Arbeitgeber:innen, die Menschen mit Behinderung einstellen möchten, ermöglicht, einen Lohnkostenzuschuss zu erhalten. Es richtet sich an Menschen mit Behinderung, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer WfbM haben und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anstreben.
Durch das BfA ist eine Möglichkeit geschaffen worden, individuelle Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zu fördern. Dies ermöglicht nicht nur eine berufliche Integration, sondern auch eine selbstbestimmte und sinnvolle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Ablauf
1
Sprechen Sie uns an:
Gemeinsam
finden wir einen geeigneten Arbeitsplatz.
2
Ein geeigneter Arbeitsplatz ist gefunden:
Ein Antrag für das BfA wird beim Leistungsträger gestellt. Wir stellen gerne den Kontakt her.
3
Das Arbeitsverhältnis beginnt:
Wir unterstützen Sie durch unsere Anleitung und Begleitung.
Unsere Leistungen zur Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz im Budget für Arbeit
Fachliche Begleitung und Beratung von Arbeitgeber:innen:
- Unsere BfA-Begleiterin steht den Arbeitgeber:innen mit Rat und Tat zur Seite. Die Vermittlung von Wissen rund um das Behinderungsbild sowie die Beratung zu individuell förderlichen Arbeitsbedingungen für die Budgetnehmenden sind beispielhaft zu nennen.
- Frage- und Problemstellungen können schnell beantwortet werden, was zu einem stabilen und erfolgreichen Arbeitsverhältnis führt.
Fachliche/sozialpädagogische Begleitung und Beratung von Budgetnehmer:innen:
- Die Budgetnehmenden werden in Form regelmäßiger Gespräche und Betriebsbesuche durch die BfA-Begleiterin unterstützt.
- Wir begleiten darin, die individuellen Ressourcen des/der Budgetnehmer:in optimal zu nutzen und arbeiten gemeinsam an der Weiterentwicklung der beruflichen und persönliche Kompetenzen.
- Bei individuellen Problemlagen stehen wir beratend zu Seite und vermitteln ggf. an entsprechende Stellen weiter.
Arbeitsplatzgestaltung:
- Das Ziel der Arbeitsplatzgestaltung ist die Herstellung einer optimalen Passung von Anforderungen und Kompetenzen.
- Unsere BfA-Begleiterin berät gerne zur Arbeitsplatzgestaltung und vermittelt an den Leistungsträger, sollte technische Unterstützung in Form von Arbeitshilfen benötigt werden.
- Auch Arbeitsabläufe können mit Hilfestellung optimal angepasst und in die Betriebsabläufe integriert werden. Die BfA-Begleiterin führt hierzu bei Bedarf ein Training am Arbeitsplatz durch.
Weitervermittlung zum Integrationsfachdienst (IFD):
- Die BfA-Begleiterin steht in einem engen Austausch mit dem IFD, der zum BfA berät und unter anderem bei der Beantragung Hilfestellung leistet. Der Kontakt kann gerne hergestellt werden.
Ihre Ansprechperson