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Budget für Arbeit

In den Bigger und Lipperoder Werkstätten wird der Grundstein für einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gelegt. Mit der Anbahnung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses haben Arbeitgeber:innen die Möglichkeit einen Lohnkostenzuschuss im Rahmen des Budgets für Arbeit zu beantragen. Auf dieser Seite möchten wir Sie über die Möglichkeiten des Budgets für Arbeit informieren.

Was ist das „Budget für Arbeit“?

Das „Budget für Arbeit“ (BfA) ist ein innovatives Fördermittel, das es Arbeitgeber:innen, die Menschen mit Behinderung einstellen möchten, ermöglicht, einen Lohnkostenzuschuss zu erhalten. Es richtet sich an Menschen mit Behinderung, die im Arbeitsbereich einer WfbM tätig sind und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anstreben.

Durch das „Budget für Arbeit“ ist eine Möglichkeit geschaffen worden, individuelle Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zu fördern. Dies ermöglicht nicht nur eine berufliche Integration, sondern auch eine selbstbestimmte und sinnvolle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Ablauf

1
Persönliche Beratung – sprechen Sie uns an!
2
Einen geeigneten Arbeitsplatz finden.
3
Anträge bei Leistungsträger stellen.

Unsere Leistungen zur Anbahnung des und Begleitung im Budget für Arbeit

  • Vorbereitung des Übergangs im Rahmen der WfbM: Wir helfen dem Menschen mit Behinderung bereits in der WfbM die eigenen Potenziale zu erkennen und sich aktiv auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu positionieren.
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung in der WfbM: Um die berufliche Entwicklung zu unterstützen, bieten wir Weiterbildungsmaßnahmen und Qualifikationen an, die die Beschäftigungsfähigkeit langfristig sichern.
  • Fachliche Begleitung und Beratung von Arbeitgeber:innen: Unsere Inklusionsassistentin steht interessierten Arbeitgeber:innen mit Rat und Tat zur Seite, um Barrieren abzubauen und eine stabile und erfolgreiche Arbeitsintegration zu gewährleisten.
  • Anbahnung des BfA: Durch Praktika oder Einzel-Außenarbeitsplätze können Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erprobt werden. Hierdurch können der Mensch mit Behinderung und der zukünftige Arbeitgebende herausfinden, ob ein langfristiges Arbeitsverhältnis für beide Seiten gewinnbringend ist. Dabei unterstützt die Inklusionsassistentin.
  • Anleitung und Begleitung im BfA: Ist der Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gelungen, können die Bigger und Lipperoder Werkstätten weiterhin im Rahmen der Anleitung und Begleitung tätig sein. Hierzu gehören regelmäßige Gespräche, Feedback und die Anpassung von Arbeitsplätzen, wenn dies erforderlich ist.

Ihre Ansprechperson

Susanne Schepp

Inklusionsassistentin WfbM

Josefsheim gGmbH
Heinrich-Sommer-Straße 13
59939  Olsberg
02962 800-23504
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