In einem i.d.R. dreimonatigen Eingangsverfahren stellen wir zunächst die Wünsche und Fähigkeiten unserer Teilnehmenden fest. Wir klären, ob die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist, welche berufsbildenden Leistungen und welche ergänzenden Leistungen zur Eingliederung in das Arbeitsleben in Betracht kommen.
Dazu nutzen wir anerkannte, standardisierte Testverfahren, Interviews und die Beobachtungen unserer Bildungsbegleiter:innen. Darauf basierend entwickeln wir gemeinsam mit jedem:jeder einzelnen Teilnehmer:in seinen bzw. ihren persönlichen Förderplan.
Ansprechperson: Sascha Gessner, E-Mail.