Werkstatt lohnt sich!
Als gemeinnützige GmbH berechnen wir Ihnen nur den verminderten Mehrwertsteuersatz von derzeit sieben Prozent. Unsere Werkstatt ist nach dem Schwerbehindertengesetz anerkannt. Deshalb können Sie 50 Prozent der im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistung auf Ihre zu zahlende Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe anrechnen. Wir weisen Ihnen diesen Betrag auf jeder Rechnung aus.
Ein Rechenbeispiel
Ein Unternehmen mit 600 Arbeitsplätzen muss laut Gesetz 30 Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung besetzen. Sind nur sechs dieser Pflichtplätze besetzt und 24 unbesetzt, sind pro unbesetzten Pflichtplatz monatlich 260 Euro Ausgleichsabgabe zu entrichten.
24 x 260 € = 6240 € monatlich zu entrichten, Ausgleichsabgabe pro Jahr: 74.880 €
angenommenes Auftragsvolumen: 100.000 €
anrechenbare Ausgleichsabgabe (entspricht 50 Prozent): 50.000 €
Ihre betriebliche Ausgleichsabgabe beträgt nicht mehr 74.880 €, sondern nur noch: 24.880 €
Ihre Ansprechpersonen
Rolf Schäfers
Abteilungsleitung Arbeitsbereich I (Ansprechpartner Produktion)
Josefsheim gGmbH
Heinrich-Sommer-Straße 13
59939
Olsberg
02962 800-23520
Kontakt aufnehmen