Erklärung zur Barrierefreiheit
Die folgende Erklärung gilt für den vorliegenden Internetauftritt josefsheim.de
Die Josefsheim gGmbH bemüht sich, seine Website josefsheim.de in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich auf der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW).
Veröffentlichungsdatum der Website
Diese Website wurde am 27.11.2024 veröffentlicht.
Letzte Aktualisierung der Website
Diese Website wurde zuletzt am 27.11.2024 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
Datum der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 27.11.2024 erstellt und wird stetig geprüft.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Nach Prüfung ist die Website aufgrund der nachstehenden Ausnahmen teilweise vereinbar. Die nachstehenden Inhalte sind nicht barrierefrei:
- PDFs: Die PDF-Dateien sind z.Zt. noch nicht barrierefrei. Aufgrund der zahlreichen PDF-Dateien nimmt eine Behebung des Problems noch einige Zeit in Anspruch. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Behebung und Prüfung.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie uns bestehende Barrieren mitteilen möchten, können Sie für Ihre Rückmeldung sowie alle weiteren Informationen das Kontaktformular nutzen.
Josefs-Gesellschaft gAG
Custodisstr. 19-21
50679 Köln
info@josefs-gesellschaft.de
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de