Josefsheim, Bigge

Informationen

Über die Bürgerhilfe

Informationen für Ehrenamtliche, Vereine und Hilfesuchende

 

Die Bürgerhilfe Olsberg ist eine Vermittlungsstelle. Sie stellt Kontakte zwischen Ehrenamtlichen, Vereinen und Hilfesuchenden her, die im Rahmen niederschwelliger Dienstleistungen und im Bereich von Kompetenzen Unterstützung suchen oder geben können. Dies können zum Beispiel Hilfen im Haushalt und Garten sein, Unterstützung bei Einkäufen oder die Vermittlung von Fahrdiensten. Haben Sie Interesse an der Vermittlung einer ehrenamtlichen Tätigkeit durch uns, können Sie aus verschiedenen Möglichkeiten wählen, die für Sie in Frage kommen. Auch Hilfesuchende können vorab entscheiden, welche Form des Ehrenamts für Sie interessant ist. Gerne können Sie uns auch telefonisch oder persönlich in unserem Projektbüro erreichen. Die Öffnungszeiten und Kontaktdaten finden Sie unter Kontakt.

 

 

 

Dabei bieten wir die Wahl zwischen:

Klassischem Ehrenamt

  • ab 18 Jahren
  • kein finanzieller Ausgleich
  • z. B bei PC-Hilfen, Vermittlung von Kompetenzen

Taschengeldbörse

  • Für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren (Einverständnis der Eltern vorausgesetzt)
  • empfohlen min. 5 €/Stunde
  • nicht mehr als 2 Stunden je Aufgabe und höchstens 10 Stunden in der Woche
  • unregelmäßige einfache, ungefährliche Tätigkeiten ohne besondere Vorkenntnisse/Qualifikationen

Aufwandsentschädigung

  • ab 18 Jahren
  • z. B bei Fahrdiensten

Jegliche Form der Entschädigung wird zwischen den Hilfesuchenden und Ehrenamtlichen ausgemacht und verrechnet. Eine Bezahlung seitens der Bürgerhilfe Olsberg erfolgt nicht.

 

 

Was leisten wir nicht?

 

Die Bürgerhilfe Olsberg kann keine Garantie für eine erfolgreiche Vermittlung gewähren, trotz optimaler Vermittlungssuche muss die Chemie bei allen Beteiligten stimmen.

Die Bürgerhilfe Olsberg bietet keinen Versicherungsschutz. Sie haftet nicht für kriminelle Handlungen, Unfallschäden oder eventuelle Sachschäden. In einem Schadensfall muss daher die private Haftpflichtversicherung zur Regulierung genutzt werden.

Die Bürgerhilfe Olsberg kann für die Einhaltung individueller Absprachen zwischen Ehrenamtlichen und Hilfebedürftigen nicht garantieren, Sie werden zwischen beiden Parteien besprochen.

Rechtliche Informationen

Rechtsform:

 

Die Bürgerhilfe ist ein Projekt der Josefsheim gGmbH mit der Laufzeit von drei Jahren und gefördert durch LEADER HSK. Kooperationspartner sind die Stadt Olsberg und die Stiftung „Wir in Olsberg“. Zweck und Aufgabe der Bürgerhilfe Olsberg ist die reine Vermittlung und Koordinierung von ehrenamtlichen Hilfen und Unterstützungsangeboten zwischen Bürgern in Olsberg und den zugehörigen Ortsteilen. Das Angebot soll sich vorwiegend an Menschen richten, die aufgrund ihrer sozialen oder finanziellen Situation keine Möglichkeiten haben andere Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

 

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete unter Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

 

Nachfolgende allgemeine Informationen ersetzen keine fachliche Beratung und sind nur als Handreichung zu verstehen:

 

Steuerrecht:
Pro Jahr sind in der Regel bis 720 € an Aufwandspauschalen im Ehrenamt steuerfrei. Bei Jugendlichen, die gelegentlich im Rahmen eines kleinen Taschengeldes tätig werden, entsteht meißt keine Steuerpflicht. Bei einer regelmäßigen Tätigkeit empfiehlt es sich aber, mit dem Job Center oder einem Steuerberater Rücksprache zu halten.

 

Jugendarbeitsschutz:
Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren dürfen meist nur leichte, ungefährliche Tätigkeiten übernehmen und maximal 2 Stunden je Einsatz und maximal 10 Stunden pro Woche beschäftigt sein.

 

Sozialversicherung:
Gelegentliche nachbarschaftliche Hilfen sind in der Regel kein Beschäftigungsverhältnis und daher beitragsfrei. Sollte jedoch eine Regelmäßigkeit entstehen oder sich am Tätigkeitsumfang etwas ändern, empfehlen wir auf jeden Fall sich mit ihrer Krankenkasse zu beraten.

 

Krankenversicherung:
Versicherungsschutz erfolgt meistens durch die eigene Krankenversicherung oder die Krankenversicherung der Eltern bei Minderjährigen.

 

Unfallversicherung/Haftpflichtversicherung:
Da die Bürgerhilfe Olsberg nur vermittelt, sollte eine private Haftpflicht und Unfallversicherung vorliegen. Bei Jugendlichen, die über die Taschengeldbörse vermittelt werden, tritt in der Regel im Schadensfall die Haftpflichtversicherung der Eltern ein und bei einem Unfall zunächst die Krankenkasse. Beim Vorliegen einer privaten Unfallversicherung können von dort gegebenfalls weitere Hilfen erhalten werden. Bei Aufträgen auf dem Gelände des Josefsheims Bigge haftet die Einrichtung der Josefsheim gGmbH für eventuelle Schäden.

 

 

Förderprogramm

LEADER HSK

 

Projektlaufzeit

06/2018 - 05/2021

 

Mitwirkende/Partner

Stadt Olsberg; Stiftung „Wir in Olsberg“

 

Projektleitung

Daniela Römer

Kontakt

Michael Bernick

Bürgerhilfe Olsberg

Josefsheim
Heinrich Sommer Str. 13
59939 Olsberg

 

Bürgersprechstunden
Sprechstunden: jeden 1. und 3. Dienstag im Monat,
17:00 – 18:00 Uhr in der Stadtbücherei Olsberg & nach telefonischer Vereinbarung

015223656345Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.